eVV im Import
Nach der erfolgreichen Einführung von e-dec Export startet nun auch das Projekt eVV Import. Diese Umstellung wird vorerst fakultativ erfolgen.
Bei der ersten Fachgruppensitzung "elektronische Veranlagungsverfügung Import" wurde entschieden, dass bei dieser Lösung gänzlich auf die ausgedruckten Zoll- und Mehrwertsteuerquittungen verzichtet wird. Heinz Graf, Country Customs & Systems Manager TNT Swiss Post: "Nach einer noch nicht definierten Übergangsfrist wird es deshalb nur noch elektronische Veranlagungsverfügungen geben, die vom Zollkunden abgeholt werden müssen."
Folgendes müssen Sie über eVV Import wissen:
- Neu werden alle Veranlagungsverfügungen nur noch elektronisch verfügbar sein.
- Die Registrierung für Anmelder ist obligatorisch. TNT Swiss Post, die Ihre Sendung für Sie beim Zoll deklariert, muss sich also anmelden.
- Für Importeure ist die Registrierung fakultativ.
Das sind die nächsten Schritte im Projekt eVV Import:
- Die erste Testumgebung für eVV wurde im April 2010 frei geschaltet.
- Per Mitte Jahr wird die neue eVV Import-Lösung das erste Mal nutzbar sein, jedoch noch auf fakultativer Basis.
- Die definitive eVV-Lösung mit allen Möglichkeiten betreffend Bezug oder Abholung wird voraussichtlich bis Ende Jahr 2010 umgesetzt.
Bezüglich Archivierung kann momentan von denselben Gegebenheiten wie beim Export ausgegangen werden.
Sobald weitere Informationen zum Thema eVV Import erhältlich sind, informieren wir Sie wieder. Besuchen Sie auch http://www.ezv.admin.ch/ um sich über eVV Import zu informieren.