Der Beschluss Nr. 33 der Generalzollverwaltung der Volksrepublik China (GAC) wurde mit dem klaren Ziel herausgegeben, die Kontrolle über alle Güter mit geringem Wert, Muster und Werbemittel zu verstärken. Diese Ankündigung betrifft sowohl Importe nach China als auch Exporte aus China.
Der Begriff "Güter mit geringem Wert" bedeutet:
- für Importe nach China = alle Güter im Wert von weniger als CNY 400 (ca. EUR 50 / CHF 70)
- für Exporte aus China = alle Güter im Wert von weniger als CNY 5'000 (ca. EUR 600 / CHF 840)
Diese Änderung verlangt, dass alle in Zukunft ausgestellten
Handelsrechnungen / Versandpapiere für Importe nach China
und Exporte aus China die folgenden obligatorische Angaben
enthalten.
- genaue Bezeichnung der Waren
- Spezifikationen der Waren
- Modellnummer (sofern vorhanden)
- vollständiger Harmonised Tariff (HS) Code
- klarer Vermerk "Sendegrund" (Verwendung)
- korrekter Wert der beschriebenen Waren
Anmerkung: Waren mit dem Vermerk "kein Handelswert" werden von der chinesischen Zollbehörde automatisch für eine physische Inspektion zurückgehalten.
Um die Folgen für Ihre Sendungen möglichst zu begrenzen, MÜSSEN Handelsrechnungen / Versandpapiere unbedingt die oben erwähnten Angaben enthalten.
Hier finden Sie eine detaillierte Interpretation des GAC Erlasses Nr. 33 (in Englisch).
Weitere Anmerkungen:
Die chinesischen Zollabwicklungsformalitäten können nur
durchgeführt werden, wenn alle oben stehenden Angaben vollständig
sind. Bitte setzen Sie sich deshalb mit Ihren Kunden und
Lieferanten in Verbindung, damit sie alle verlangten Angaben
aufführen.