Die elektronische Übermittlung von Daten in Zoll-ICS/ECS-Systeme wird in der gesamten EU inkl. Schweiz und Fürstentum Liechtenstein obligatorisch. ICS/ECS ist ein zusätzliches Verfahren, das in die Zuständigkeit des Zolls fällt. Das neue Verfahren will das Risiko der Einfuhr und Ausfuhr gefährlicher oder verdächtiger Sendungen verhindern, die auf dem Gebiet der EU ankommen oder verschickt werden. Die Risikobewertung erfolgt im Hinblick auf Gesundheits- und Sicherheits-, Schmuggel- und Terrorismusbekämpfungsbestimmungen und bezieht sich nicht auf die Zollabfertigung.
Ablauf der Risikobewertung
Der Zoll am Ort des ersten Eingangs (ICS) ist gesetzlich verpflichtet, eine Risikobewertung von im jeweiligen Land ankommenden Sendungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Güter, die in andere EU-Länder inkl. Schweiz und Fürstentum Liechtenstein gehen und für Transitsendungen, die nur durch die EU befördert oder dort umgeladen werden.
Die Risikobewertung basiert auf der summarischen Eingangsanmeldung (Entry Summary Declaration (ENS). Als Risiken identifizierte Sendungen werden vom Zoll validiert und gestoppt. Ebenfalls werden Sendungen mit hohem Risiko bis zur Klärung aller Fragen oder bis zur endgültigen Beschlagnahmung der Güter am Ort des ersten Eingangs gesperrt. Sämtliche Fehler oder Lücken in den Daten sind Gründe für eine nähere Prüfung der Güter und ein wahrscheinliches Eingreifen des Zolls.
Alle aus einem EU-Land inkl. Schweiz und Fürstentum Liechtenstein ausgehenden Güter werden ebenfalls einer Risikobewertung durch die Ausgangs-/Abgangszollstelle (ECS) unterzogen. Dies gilt für Sendungen in Nicht-EU-Länder (ausser Schweiz und Fürstentum Liechtenstein).
Die Risikobewertung basiert auf der summarischen Ausgangsmeldung (Exit Summary Declaration (EXS). Als Risiken identifizierte Sendungen werden vom Zoll bis zur Klärung aller Fragen am Ort des Ausgangs/Abgangs blockiert.
Was tut TNT Swiss Post
TNT stellt die Einhaltung der Bestimmungen und Methoden sicher, wie sie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dargelegt werden. TNT stellt sicher, dass die elektronische Übermittlung der summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen (ENS/EXS) in das Zoll-ICS/ECS am Ort des Eingangs in die EU/Schweiz/Fürstentum Liechtenstein oder Ausgangs aus der EU/Schweiz/Fürstentum Liechtenstein vor Ankunft der Sendung korrekt vorgenommen wird.
Was sollten TNT Swiss Post Kunden tun
TNT-Kunden können zur erfolgreichen Umsetzung des ICS/ECS beitragen, indem sie auf den Begleitpapieren richtige, und vollständige Angaben machen und die Daten rechtzeitig an TNT übermitteln. Besonders wichtig ist die Bezeichnung der Güter: Wählen Sie eine klare und umfassende Formulierung, die den tatsächlichen Inhalt genau erklärt. Geben Sie die richtigen HS-Nummern (harmonisiertes Tarifsystem) an.
Hier finden Sie eine Liste mit Beispielen von unzulässigen Warenbezeichnungen.