Glossar
Dies ist der Glossar der TNT
Die Abkürzung AEO bedeutet auf Englisch "Authorised Economic Operator". Diese Bezeichnung hat sich, weil sie eben international sein soll, gegenüber der deutschen Kurzform "ZWB" für "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" durchgesetzt. Bei der Zertifizierung zum AEO werden folgende Bereiche genau unter die Lupe genommen: Informationen über das Unternehmen (die wirtschaftliche Tätigkeit, also die Branche), die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften (beispielsweise ob ein Unternehmen bereits ZVE ist), das Buchführungs- und Logistiksystem des Antragstellers (werden beispielsweise interne Kontrollen gemacht), die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und die Sicherheitsanforderungen (hat das Unternehmen beispielsweise bereits ein TAPA Zertifikat). Bestehende Zertifizierungen sind wichtig für die AEO-Zertifizierung, sie werden berücksichtigt und einbezogen. Es spielt also eine Rolle, ob ein Unternehmen beispielsweise ISO-zertifiziert oder zugelassener Versender und Empfänger ist.
Schweiz. Nutzfahrzeugverband, Bern
Das BAZL ist die nationale Aufsichtsbehörde und legt die Umsetzungsvorschriften fest. Das BAZL bestimmt die "unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender" und die "reglementierten Beauftragten" und überwacht diese.
Ein "bekannter Versender" ist ein Versender, der Ware in seinem Namen per Luftfracht exportiert und die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt hat und einhält.
"Cost and Freight" bzw. "Kosten und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis an Bord des Schiffes liefert oder dafür sorgt, dass die Ware so geliefert wird. Der Übergang von Verlust- oder Schadensrisiken findet statt, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist. Die Transportkosten werden vom Verkäufer bis zum Bestimmungshafen getragen.
"Cost, Insurance and Freight" bzw. "Kosten, Versicherung, Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffes liefert oder dafür sorgt, dass die Ware so geliefert wird. Der Übergang von Verlust- oder Schadensrisiken findet statt, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist. Die Transportkosten werden vom Verkäufer bis zum Bestimmungshafen getragen.
"Carriage and Insurance Paid" bzw. "Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschliessen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.
"Carried Paid To" bzw. "Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschliessen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.
Gefahrgut
"Delivered Duty Paid" bzw. "Geliefert und verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren im Zusammenhang mit dem Transport der Ware an den Bestimmungsort und ist verpflichtet, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, die Abgaben für die Ein- und Ausfuhr zu bezahlen und alle Zollformalitäten zu erledigen.
DDP exkl. VAT = VAT wird vom Empfänger bezahlt
DDP inkl. VAT = ALLES wird vom Sender bezahlt
Die DGR sind von der IATA herausgegebene Bestimmungen bei der Verladung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr. Als Basis für die Dangerous Goods Regulations dienen hier die von der International Civil Aviation Organisation (ICAO) in Montreal entworfenen international gültigen Flugsicherheitsbestimmungen.
"Delivered at Terminal" bzw. "Geliefert ans Terminal" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald sie vom ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. "Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Strassen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Käufer trägt alle Gefahren für die Lieferung und die Entladung am Terminal im benannten Bestimmungshafen oder Bestimmungsort.
"Delivered at Place" bzw. "Geliefert an einen benannten Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.
Die vor rund 30 Jahren eingeführte vereinfachte Ausfuhrregelung
wird seit dem 1. April 2010 vom schweizerischen Zoll nicht mehr
akzeptiert. Als papiergestützte Lösung entsprach sie den heutigen
Anforderungen und künftigen Entwicklungen nicht mehr. Es ist für
die Zollverwaltung unabdingbar, elektronische Meldungen ohne
Medienbrüche bearbeiten zu können, damit die Zollabfertigungen
zeitsparend und effizient durchgeführt werden können. Ausserdem
gilt es den künftigen internationalen Entwicklungen
(Änderung/Reform des EU-Zollkodex und dem damit verbunden Projekt
e-customs) Rechnung zu tragen. TNT Swiss Post hat die notwendigen
Anpassungen in den Exportsystemen vorgenommen und kann die von den
Exporteuren übergebenen e-dec Ausfuhrlisten problemlos verarbeiten
und die Daten der Zollverwaltung übermitteln. Ehemalige VAR-Kunden,
welche nicht auf e-dec Export umgestellt haben erhalten seit dem 1.
April 2010 wieder die Ausfuhrdeklaration aus NCTS (Form
11.38).
· Bitte übergeben Sie das E-Dec-Formular immer mit dem Frachtbrief
und der Rechnung dem Fahrer. Bringen Sie es auf keinen Fall im oder
auf dem Paket an.
· Die elektronische Veranlagungsverfügung (EVV) ist
spätestens 96 Stunden nach Selektion und Transit abholbereit. Falls
Sie Ihre EVV nicht innerhalb einer Woche abholen können, setzen Sie
sich bitte mit uns in Verbindung.
· Bitte beachten Sie die Gültigkeitsfrist der Deklaration.
Nach Ablauf der 30 Tage ist diese verfallen und wird vom Zollsystem
automatisch gelöscht. Dies kann auch von TNT Swiss Post nicht
beeinflusst werden.
· Für Sendungen welche Sie in unserem Netzwerk als "Dokumente
(15D)" aufgeben, dürfen keine E-Dec Deklarationen erstellt werden,
weil für Dokumentensendungen keine Ausfuhrdeklarationen erstellt
werden.
Die Europäische Freihandelszone EFTA (European Free Trade
Association) mit Sitz in Genf wurde 1960 als Gegengewicht zur
Europäischen Union gegründet. Derzeit gibt es nur noch vier
Mitgliedsstaaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz.
Mit der Abkürzung ETA wird das voraussichtliche Einlaufdatum eines Schiffes in den Ankunftshafen angegeben.
"Ex Works" bzw. "Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er dem Käufer die Ware auf seinem Gelände oder an einem anderen benannten Ort (z.B. Werk, Fabrik, Lager, usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein Sammelfahrzeug verladen, noch muss er sie für die Ausfuhr freimachen, wo eine solche Abfertigung zur Anwendung kommt.
Auch Zollausweis (früher). Die Veranlagungsverfügung ist ein Zollbeleg, der belegt, was Sie ein- bzw. ausgeführt haben. Die Veranlagungsverfügung gibt Auskunft über die Waren, deren Gewicht und Wert, Herkunfts- und Bestimmungsland etc.
Bei der Abrechnung von Transportleistungen bedeutet der Begriff FAK (Fracht jeder Art), dass die Art der Ware keinen Einfluss auf die Frachtkosten hat. FAK erleichtert erheblich die Kalkulation der Frachtkosten.
"Free Alongside Ship" bzw. "Frei ab Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Käufer liefert, wenn die Ware an der Längsseite des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen ist (z.B. am Kai oder beim Lastkahn). Der Übergang von Verlust- oder Schadensrisiken findet statt, wenn die Ware an der Längsseite des Schiffes ist und der Käufer ab diesem Moment alle Kosten trägt.
"Free Carrier" bzw. "Freier Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einen anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.
Die Güter umfassen eine komplette Ladung, die einen Container
voll ausfüllt. Für die seemässige
Beladung und Stauung ist i.d.R. der Absender, für die Entladung der
Warenempfänger verantwortlich.
Die FIATA ist eine internationale Spediteurorganisation, welche die Interessen der Spediteure in der ganzen Welt vertritt. Der Sitz der 1926 gegründeten Interessengemeinschaft ist Zürich in der Schweiz.
"Free on Board" bzw. "Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert oder dafür sorgt, dass die Ware so geliefert wird. Der Übergang von Verlust- oder Schadensrisiken findet statt, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist und der Käufer ab diesem Moment alle Kosten trägt.
Das GATT-Abkommen ist ein international vereinbartes Zoll- und Handelsabkommen, welches zur Aufgabe hat, allgemeine Zollsenkungen, Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen oder auch Sonderregelungen für Entwicklungsländer zu erarbeiten. Die Ziele des GATT-Abkommens werden seit Anfang 1995 von der World Trade Organisation (WTO) mit Sitz in Genf verfolgt.
Auch Dangerous Goods genannt: Stoffe und Gegenstände, von denen während des Transports Gefahren ausgehen können. Hierzu gehören radioaktive, explosive, leicht brennbare, giftige und ätzende Chemikalien. Mehr Informationen zu Gefahrgut finden Sie auf www.tntswisspost.ch
Die Gross Terms verpflichten den Verfrachter zur Übernahme sämtlicher Umschlagskosten.
Die Handelsrechnung dient der Rechnungsstellung und als Unterlage für die zollamtliche Behandlung im Einfuhrland. Sie beschreibt durch folgende Informationen die Ware näher: Namen und Anschriften der Vertragspartner, Warenbezeichnung, Menge und Preis der Ware, vereinbarte Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mehr Informationen darüber, wie man eine Handelsrechnung erstellt, finden Sie auf www.tntswisspost.ch
Die International Air Transport Association ist ein Zusammenschluss der Fluggesellschaften mit Sitz in Montreal und Genf.
Incoterms (International Commercial Terms, dt.: Internationale Handelsklauseln) sind Regeln im Frachtverkehr über die Interpretation der am häufigsten verwendeten Abkürzungen im internationalen Handel. Die Incoterms wurden von der 'Internationalen Handelskammer' (International Chamber of Commerce, ICC) aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu erhalten. Sie regeln, welche Kosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wo das Risiko im Falle eines Verlustes der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Diese Regeln werden im Rechtsverkehr, von Geschäftsleuten und Regierungen anerkannt. Die Abkürzungen bestehen aus drei Buchstaben. Durch diese Vertragsklauseln werden die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf die Lieferung der gekauften Ware bestimmt. Dabei wird der genaue Übergang der Transportgefahren und der -kosten gekennzeichnet.
Per 1. Januar 2011 treten die neuen Incoterms in Kraft:
- EXW (ex works / ab Werk)
- FCA (free carrier / Frei Frachtführer)
- CPT (carriage paid to / frachtfrei)
- CIP (carriage and insurance paid to / frachtfrei
versichert)
- DAP (delivered at place)
- DAT (delivered at terminal / geliefert an Terminal)
- DDP (delivered duty paid / geliefert verzollt)
- FAS (free alongside ship / frei Längsseite Schiff)
- FOB (free on board / frei an Bord)
- CFR (cost and freight / Kosten und Fracht)
- CIF (cost, insurance and freight / Kosten, Versicherung und
Fracht)
Die ISO mit Sitz in London beschäftigt sich unter anderem mit der Standardisierung und Vereinfachung von allen transportrelevanten Fragen. Von dieser Organisation wurden unter anderem die Standards für ISO-Container (Einheitsabmessungen) entwickelt.
Das L/C - oder auch Dokumentenakkreditiv genannt - dient im internationalen Warenhandel zur Zahlungssicherung. Der Zahlungsverkehr wird in diesem Fall zwischen den von Käufer und Verkäufer beauftragten Banken durchgeführt.
Güter können einen Container nicht auslasten, sind aber für die
Beförderung darin vorgesehen; LCLVerkehre werden in der Regel im
Sammelgutverkehr benutzt; der Reeder oder der NVOCC ist für das Be-
und Entladen verantwortlich.
Die NAFTA ist eine zollrechtliche Freihandelszone zwischen den
Nordamerikanischen Staaten USA, Kanada und Mexiko.
keine Beschreibung vorhanden
Proof of delivery - Auslieferbestätigung.
Eine Routing Order ist eine Versandvorschrift, die der Frachtzahler - oft bei Collect-Geschäften - an den Absender der Ware oder direkt an den Spediteur übermittelt. Mit dieser Routing Order werden Einzelheiten bezüglich des Warenversands, z.B. welche Reederei oder welcher Spediteur einzuschalten ist, vorgeschrieben.
Receiver Pays bedeutet vom Englischen ins Deutsche übersetzt
"der Empfänger bezahlt". Das heisst, dass der Empfänger (Käufer)
alle Kosten für den Transport übernimmt. Bestellt zum Beispiel
einer Ihrer ausländischen Kunden bei Ihnen ein Produkt, besteht die
Möglichkeit, die Transportkosten direkt dem Empfänger zu belasten.
Diese werden dann dem Empfänger direkt in Rechnung gestellt.
Umgekehrt ist dasselbe natürlich auch für den Absender im Ausland
möglich. Dazu kontaktiert der Kunde im Ausland am besten seine
jeweilige TNT-Niederlassung, meldet die Sendung auf seine eigene
Kundennummer an und kreuzt auf dem Frachtbrief die Option Receiver
Pays an. Damit werden die Kosten Ihnen als Empfänger in der Schweiz
verrechnet.
Zurzeit ist Receiver Pays bei TNT Swiss Post in 172
Ländern möglich.
Ein "reglementierter Beauftragter" ist ein Spediteur oder ein Logistikdienstleister, der die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen nachweislich umgesetzt hat und einhält.
Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur administrativen
Entlastung der Unternehmen, der effizienteren Datennutzung
innerhalb der Verwaltung, sowie im Hinblick auf die Umsetzung der
E-Government-Strategie des Bundes soll jedes Unternehmen in der
Schweiz ab 2011 eine einheitliche
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erhalten.
Heute benötigt fast jeder administrative Prozess eine spezifische
Identifikationsnummer. Dies führt zu ineffizienten Abläufen und
Doppelspurigkeiten. Mit der UID wird den Unternehmen ermöglicht,
sich bei jedem Behördenkontakt einzig aufgrund dieser Nummer
eindeutig zu identifizieren. Dadurch, dass die Verwaltungsstellen
innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihre Daten mit Hilfe der UID
auch einfacher austauschen können, werden administrative Abläufe
vereinfacht und beschleunigt. Zudem lassen sich damit
Mehrfacherfassungen derselben Daten vermeiden oder zumindest stark
reduzieren.